Unterstützen Sie die Generationen Stiftung Feldmann-Kolbeck, damit wir generationenübergreifend in München und Umgebung helfen können:

  • durch Spenden
    Durch Ihre Spende helfen Sie sofort und unmittelbar. Natürlich kann Ihre Spende auch zweckgebunden sein.
    Unser Tipp: Sie feiern Geburtstag oder ein Jubiläum und sind in der Lage, auf Geschenke verzichten zu können? Bitte Sie Ihre Gäste, statt Geschenken für die Generationen Stiftung Feldmann-Kolbeck zu spenden – auch kleine Beträge können viel bewirken!

  • durch Zustiftungen
    Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und damit dessen Ertrag.

  • durch Bußgelder
    Bußgelder, die per Gerichtsbeschluss verhängt wurden, können auch als Spenden an gemeinnützige Stiftungen überwiesen werden.

  • durch testamentarische Zuwendungen

    In einem Testament oder Erbvertrag können Spenden oder Zustiftungen an die Generationen Stiftung Feldmann-Kolbeck festgelegt werden. So unterstützt Ihr Vermögen, ganz oder teilweise, auch weiterhin Bedürftige in München, lindert Altersarmut, entlastet Familien und gibt Kindern eine Chance im Leben. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit ist die Generationen Stiftung Feldmann-Kolbeck von der Erbschaftssteuer befreit.

    „Mit einer testamentarischen Zuwendung für die Generationen Stiftung
    Feldmann-Kolbeck bestimmen Sie selbst, wofür Ihr Nachlass verwendet wird – für humanitäre Hilfe direkt vor Ort, von Mensch zu Mensch. Ich unterstütze Sie gerne bei allen Angelegenheiten.“ 
    Leokadia Feldmann-Kolbeck

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zustiftungen:
Gemäß § 10 b Abs. 1, S. 1 EStG können Ausgaben zur Förderung mildtätiger Zwecke bis zu einer Höhe von insgesamt 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Ihre Spende oder Zustiftung können Sie gemäß § 10 b Abs. 1a EStG
bis zu 1 Million € steuerlich geltend machen.